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AutorenbildProyecto Definitio

Prima pars potissima pars


Am 19. Oktober eröffneten wir die Arbeitssitzungen unseres DEFINITIO-Projekts mit einem Treffen, bei dem die Mitglieder des Vorgängerprojekts unseren neuen Mitreisenden den eingeschlagenen Weg, die erreichten Ziele und vor allem die aus dieser ersten Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse erläuterten. Das Treffen fand in der Universität von Girona statt, wo wir von Professor José Luis Linares, einem Mitglied des Projekts, herzlich empfangen wurden. Wir hatten die Gelegenheit, die folgenden Themen zu diskutieren:


- Carmen Palomo Pinel: „Die Definitionen der römischen Juristen. Ziele und Perspektiven für die Forschung“.

- Juan Manuel Blanch Nougués: „Klassen von Definitionen und ihre Identifizierung in den Texten der römischen Juristen der Justinianischen Digest: einige Interpretationsprobleme“.

- Ana Mª Rodríguez González: „Rhetorische Definition und rechtswissenschaftliche Argumentation. Analyse von zwei Schulfällen“.

- Jakob Stagl: „Definition und Kodifizierung“.


An die Vorträge schloss sich ein fruchtbarer Dialog an, in dem interessante Fragen wie diese aufkamen:

  • Welche historiographischen Annahmen liegen dem negativen Urteil der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts über die Qualität der Definitionen der römischen Juristen zugrunde? Könnte eine gewisse „romantisierte“ Vision des römischen Juristen durch Autoren wie Pringsheim, in der die Rechtsschöpfung mehr das Ergebnis von Inspiration als von Technik war, eine Zurückhaltung bei der Anerkennung des Gewichts von Definitionen in diesem Schöpfungsprozess beeinflusst haben?

  • Wie weit sollten wir die Felder unserer künftigen Datenbank ausdehnen, um alle relevanten Informationen zu erfassen und zu organisieren und gleichzeitig genügend Flexibilität zuzulassen, um schwer zu klassifizierende Definitionen zu erfassen?

  • Es gibt Definitionen, die je nach palingeneskem, ediktalem oder justinianischem Kontext ihre Funktion, ja sogar die Bedeutung des Definiendums ändern - Achtung!

  • Ist es sinnvoll, sich diesem Thema unter Berücksichtigung der Individualität des Juristen zu nähern, oder bilden die Definitionen eine kollektive Sammlung ohne wesentliche Besonderheiten?

  • Wir wollen kein bloßes „Museum“ von Definitionen erstellen, sondern eine Klassifizierung, die es uns ermöglicht, quantitative und qualitative Daten zu erhalten, die uns helfen, die Argumentation und die Argumentation der römischen Juristen besser zu verstehen.

  • Warum fehlen auffallend viele Definitionen bestimmter juristischer Schlüsselbegriffe, z. B. des Begriffs „Eigentum“?


Es handelt sich zweifelsohne um ein „ozeanisches“ Projekt...

Unser nächstes Ziel: die Lektüre und Kommentierung grundlegender Werke über die Definitionen der römischen Juristen bei unserem nächsten Treffen.



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